Behörden verbieten Aprikosenkerne!

Behörden verbieten den Verkauf von Aprikosenkernen an Verbraucher!  Auch als Nonfood.

Heute möchten wir Sie über sehe bedenkliche Entwicklungen ins Bild setzen, die den Konsumenten nicht schützen, sondern ihn entmündigen. Wir sind der Ansicht, dass Naturprodukte dem Verbraucher frei verfügbar sein sollten und dass deren Verwendung dem Verbraucher selbst überlassen werden muss.

 

Folgendes sollten Sie zu dem Sachverhalt des Verbotes von Aprikosenkernen wissen:

Bereits seit Jahren sind Aprikosenkerne seitens der Behörden reguliert. Dahingehend, dass nur Kleinpackungen abgegeben werden und die Packung mit einem Warn- und Sicherheitshinweis versehen sein musst. Dieser hatte zu lauten:

„Aprikosenkerne enthalten Blausäure. Sie können beim Verzehr zu Vergiftungserscheinungen führen. Täglicher Maximalverzehr 2 Kerne. Nicht in der Schwangerschaft und Stillzeit. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.“

Damit war der unbedarfte Verbraucher geschützt. Wobei ergänzend anzumerken wäre, dass die Menschen ja nicht blöd sind und die bitteren Kerne versehentlich verwenden, weil dies schon der Geschmack verbietet. Dass dieser Schutz funktioniert hat und es demzufolge eigentlich keinen Handlungsbedarf für weitere Regulierung gab, sehen wir daran dass in 15 Jahren, in denen wir uns mit dem Thema beschäftigen, kein einziger Vergiftungsfall gemeldet wurde.

Man könnte also meinen alles OK. Der Verbraucher ist geschützt hat aber weiter freien Zugriff auf ein Natur-Produkt, welches seit Jahrzehnten keine Probleme verursacht hat.  Aber hier wurde einmal mehr die Rechnung ohne die EU Experten gemacht, die sich ja liebend gern, etwa um den Krümmungsgrad der Banane und die erforderliche Größe von Krautköpfen kümmert 😉  Und klar, was von der EU kommt, muss von den deutschen Behörden 150 %ig umgesetzt werden.

Mit Bezug auf eine neue EU Verordnung, die seit Sommer des letzten Jahres besteht, untersagt also die hiesige Behörde nun den Verkauf von Aprikosenkernen. 

Und das trotz dem Umstand, dass wir seit Inkrafttreten der EU VO Aprikosenkerne NICHT mehr als Lebensmittel – und daher mit dem Vermerk „nicht zum Verzehr geeignet“  anbieten. 

Wie gesagt,  Aprikosenkerne  sind seit Jahrzehnten im Handel und es hat damit nie Probleme gegeben. Die Kerne werden in der ganzen Welt  als Aromastoff verwendet und haben im Bereich der Natur-Kosmetik, zur Ölgewinnung und als Peeling ihren festen Platz.

Was hat es mit Produktrückrufen zu Aprikosenkernen auf sich ?

Auf einschlägigen Seiten im WEB, auf denen Produktrückrufe, wegen Gefahren für den Verbraucher publiziert werden, wird der Eindruck erweckt als würden  im Handel auf einmal giftige und gesundheitsgefährdende Aprikosenkerne angeboten. Dem ist nicht so.

Bei dem angeblichen Risikoinhaltsstoff, auf dessen Überschreitung der Rückruf aufgrund der neuen EU Verordnung zurückgeht, handelt es sich um einen natürlichen Inhaltsstoff von Aprikosenkernen, der IMMER in den Kernen vorkommt. Es  handelt  sich dabei auch nicht um freie Blausäure oder Cyanid. Der Eindruck könnte aufgrund von Aussagen unbedarfter Zeitgenossen entstehen.

Vielmehr enthalten die Kerne einen Stoff namens Amygdalin, ein Cyanglycosid, welches den Bittermandelgeschmack verursacht.  Bei dem Inhaltsstoff handelt es sich also nicht um Kontaminationen wie bei Pflanzenschutzmittel,  Schwermetallen oder gar Schimmel, was echte Risikosubstanzen wären und die sich im Körper anreichern können.

Da der besagte Inhaltsstoff (Amygdalin, ein Cyanglykosid) in vielen pflanzlichen Lebensmitteln natürlicherweise vorkommt hat der Mensch dafür Entgiftungssysteme entwickelt, die gut funktionieren. Zum einen wird das Amygdalin, nicht vollständig aufgespalten wie die EU Experten vermuten – vielmehr wird das fest an Zuckermoleküle gebundene Cyanid nur in geringem Maße freigesetzt. Und die freigesetzte Menge Cyanid wird  durch die Entgiftungssysteme vollständig und rückstandslos abgebaut. Auch ist der menschliche Organismus in der Lage die Entgiftungsleistung an gestiegene Anforderungen anzupassen, was es ihm ermöglicht, sich im Notfall auch von Lebensmitteln zu ernähren, die solche cyanognen Glycoside enthalten. Natürlich nicht von heute auf Morgen und nicht in beliebiger Menge, aber in weit größerem Umfang als die Toxikologen glauben.

Nochmal: Aprikosenkerne werden seit Jahrzehnten sowohl in der EU als auch in den Ursprungsländern als Lebensmittel, aber auch für vielfältige andere Anwendungen verwendet und verarbeitet. Es gab in den 15 Jahren in denen wir uns mit diesen Produkten beschäftigt KEINEN Fall von Vergiftungserscheinungen oder gesundheitliche Probleme durch die Kerne. 

Vor diesem Hintergrund und mit diesen Informationen sollte dem Verbraucher selbst überlassen werden, ob und wie sie die Aprikosenkerne verwenden. Eventuell möchten Sie sich in dem Zusammenhang auch noch weiter informieren. Eine Vielzahl an Quellen im WEB und in der Literatur bestätigt die oben genannten Fakten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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