Verbraucherschutz oder Zensur?

Wir werden immer wieder nach der einen oder anderen naturheilkundlichen Verwendungsmöglichkeiten von unseren Produkten gefragt. Nachfolgend die Ausführungen aus einem relevanten Gesetzestext dazu.

Zum besseren Verständnis der rechtlichen Situation bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die diesen zugerechnet werden, ein kleiner Auszug aus einschlägigen Gesetzestexten.

Sie sehen es ist für den freien Zugang zu brauchbaren Substanzen eine Minute vor zwölf! Der Gesetzgeber will alles was irgendwie nützen könnte in Apotheken, oder vom Markt verschwinden sehen! Und viele Leute wissen nichts davon, oder meinen noch dies wäre zu ihrem Vorteil. Dass sie betrogen worden sind merken sie vermutlich erst dann wenn sie mal einen alternativen Ansatz verfolgen wollen und keine brauchbaren Produkte mit zweckdienlichen Dosierungen und Inhaltsstoffen mehr bekommen :-/

§_12 LFGB Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

(1) Es ist verboten, beim Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall

1. Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen,

2. Hinweise auf ärztliche Empfehlungen oder ärztliche Gutachten,

3. Krankengeschichten oder Hinweise auf solche,

4. Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, soweit sie sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen, sowie Hinweise auf solche Äußerungen,

5. bildliche Darstellungen von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,

6. Aussagen, die geeignet sind, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen,

7. Schriften oder schriftliche Angaben, die dazu anleiten, Krankheiten mit Lebensmitteln zu behandeln, zu verwenden.

Als „Werbung“ wird also auch bezeichnet das schlichte zur Kenntnis bringen von sachlichen Informationen und tatsächlichen Fällen. Ich denke an der Stelle dass das der Punkt wo Verbraucherschutz in Zensur und Desinformation umschlägt überschritten ist.

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