Nahrungsergänzungsmittel Urovit® - Pulver aus dem Saft der amerikanischen Cranberry (Vaccinium macrocarpon) - zur Erhaltung der Blasengesundheit
Cranberries enthalten eine Vielzahl von sekundären Pflanzenstoffen. Dazu zählt auch der wichtige Inhaltsstoff Proanthocyanidin. Proanthocyanidine wurden als die Pflanzenstoffe in der Cranberry identifiziert, die für die positiven Eigenschaften zur Gesunderhaltung der Harnwege verantwortlich sind. Die wichtige Rolle der Proanthocyanidine hat auch die französische Lebensmittelkontrollbehörde (AFSSA) anerkannt und in einer bahnbrechenden Stellungnahme vom 29. Januar 2004 festgestellt: dass so die Aussage - trägt bei zur Verminderung der Festsetzung verschiedener Escherichia coli Bakterien auf den Schleimhäuten der Harnwege einzig für den Fruchtsaft der Pflanze Vaccinium macrocarpon und das Pulver des Fruchtsaftes dieser Pflanze zutrifft."
Verzehrempfehlung
Die französische Lebensmittelkontrollbehörde AFSSA hat in der gleichen Stellungnahme festgelegt, dass ein täglicher Verzehr von mindestens 36 mg Proanthocyanidinen aus Cranberrysaft-Pulver einen positiven Einfluss auf die Gesundheit von Blase und Harnwegen hat.
Der Verzehr von nur 3 g Urovit® Cranberrysaft-Pulver (= 1 Portionsbeutel in Flüssigkeit aufgelöst) deckt genau diesen Wert. Untersuchungen ergaben, dass die gewünschten Eigenschaften der Cranberry zur Gesunderhaltung der Blase durch den regelmäßigen Verzehr des Nahrungsergänzungsmittels aus Cranberrysaft-Pulver über mehrere Monate signifikant zur Geltung kommen. Weitere positive Eigenschaften, natürliche Substanzen in Cranberries wirken ähnlich herzschützend wie Rotwein oder die Antocyane aus der Waldheidelbeere.
Zutaten: Cranberrysaftkonzentrat in Pulverform 95%
Trennmittel: Magnesiumhydroxid, Tri-Calcium-Phosphat
Die empfohlene Tagesverzehrmenge enthält durchschnittlich:
Proanthocyanidine 36mg
Brennwert 34kJ (8kcal)
Eiweiß 27mg
Kohlenhydrate 2g
Fett 6mg
Gesetzlicher Hinweis zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln die tägliche Verzehrmenge nicht überschreiten. Nahrungsergänzung ist kein Ersatz für eine ausgewogene und vitalstoffreiche Ernährung. Nahrungsergänzungen sollten ausserhalb der Reichweite von Kindern gelagert werden.
Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungen sind aus Sicht des Gesetzgebers nicht in der Lage Krankheiten zu heilen, zu lindern oder diesen vorzubeugen.
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